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Die allermeisten Behandlungen können ggf. mit Hilfe einer örtlichen Betäubung (lokale Anästhesie, Spritze) schmerzfrei durchgeführt werden. Manchmal sind jedoch weitere, in verschiedenen Abstufungen vorhandene Beruhigungsmaßnahmen erforderlich. Gründe dafür können z.B. sein: - sehr junge Patienten mit großem Behandlungsbedarf Um auch diesen Patienten eine Behandlung zu ermöglichen, haben wir in der Vergangenheit auch Sedierungen und Narkosebehandlungen angeboten. Leider haben die wirtschaftlichen Einschränkungen im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung dazu geführt, dass diese Möglichkeit nicht mehr besteht. |
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